Steuersystem

Steuersystem

Im Schweizer Steuersystem spiegelt sich die föderalistische Struktur der Schweiz wider mit 26 Kantonen und rund 2'650 Gemeinden. Die Kantone haben das volle Besteuerungsrecht mit Ausnahme der Steuern, welche durch die Bundesverfassung dem Bund zugesprochen sind. Somit erfolgt die Besteuerung auf zwei Ebenen – auf Bundesebene sowie auf Kantons- und Gemeindeebene. Zwischen den einzelnen Kantonen und Gemeinden bestehen beträchtliche Unterschiede in Bezug auf die Steuerbelastung.

Das Schweizer Steuersystem ist im internationalen Vergleich mit anderen hoch entwickelten Industrieländern nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen sehr attraktiv. Steuervergünstigungen werden sowohl auf Bundesebene als auch auf Kantonsebene eingesetzt. Festzuhalten ist jedoch dass steuerliche Anreize nur in bestimmten Regionen und Branchen gewährt werden. Dazu sind umfangreiche Abklärungen nötig, die isw für Sie übernehmen kann.

Auch Privatpersonen unterliegen der Besteuerung auf Bundesebene und der Kantons-und Gemeindeebene, wenn sie ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz in der Schweiz haben. Ein vorübergehender Wohnsitz ist gegeben, wenn sich eine natürliche Person mindestens 30 Tage zwecks Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder 90 Tage oder länger ohne Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz aufhält.

Die Steuersätze bei den natürlichen Personen sind progressiv, wobei auf Bundesebene ein Höchststeuersatz von 11,5% gilt. Die Kantone können ihre Steuersätze selbst festlegen. Sie variieren deshalb von Kanton zu Kanton sehr stark (Kantonshauptorte ca. 12 bis 30%). Es lohnt sich daher, den zukünftigen Wohnstandort überlegt zu wählen. isw kann Ihnen dabei mit Rat beistehen.

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