Unternehmensgründung

Unternehmensgründung

Die Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt es allen Personen, auch Ausländern, in der Schweiz ein Gewerbe zu betreiben, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Es braucht grundsätzlich keine Genehmigung durch die Behörde, keine Mitgliedschaft in Kammern und Berufsverbänden und keine jährliche Meldung von Betriebszahlen. Für Ausländer ist zur persönlichen und dauernden Geschäftsausübung jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.

Die zu wählende Gesellschaftsform für ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz hängt unter anderem von der Art und dem Zeithorizont des Geschäftes, von den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie von den strategischen Zielen des Managements ab (Headquarter, Produktions-oder Betriebsstätte, Verkaufsbüro, Handelsgeschäft, Finanz-oder Dienstleistungsunternehmen). Die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform bedarf einer sorgfältigen Evaluation bei welcher die steuerlichen Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle spielen. isw kennt die Schweizer Verhältnisse bestens und kann Sie entsprechend beraten.

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